Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Einzelunternehmens effective arts mediaservice, Michael Schimpf
gültig ab 1.11.2006

§ 1 Allgemeine Bedingungen
1. Das Einzelunternehmen effective arts mediaservice, Michael Schimpf, nachfolgend effective arts genannt, erbringt seine Dienstleistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder vorgelegt werden. Die AGB sind im Internet unter www.effective-arts.de/agb.pdf jederzeit frei abrufbar. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der effective arts Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn effective arts sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. effective arts ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung und der geänderten Geschäftsbedingungen, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist effective arts berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Angebote und Prospekte
1. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Zeichnungen, Entwürfe, Konzepte etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich effective arts Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Entwürfe und Muster
1. Entwürfe und Muster jeglicher Art sind geistiges Eigentum von effective arts, auch wenn sie kostenlos abgegeben wurden. Grundsätzlich ist effective arts berechtigt, diese zu berechnen. Weder durch eine kostenlose Lieferung noch durch Bezahlung geht das Produktions- Publikations- oder Vervielfältigungsrecht auf den Kunden oder Dritte über.

2. Die Entwürfe und Muster von effective arts dürfen weder nachgeahmt noch Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde Unterlagen an effective arts zur Weiterbearbeitung oder Veröffentlichung, so hat der Kunde allein das Eigentumsrecht daran zu vertreten.

§ 4 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag über die Nutzung der effective arts Leistungen kommt mit Gegenzeichnung des Kundenauftrages durch effective arts zustande oder durch Ausführung bzw. Bereitstellung der im Kundenauftrag gewünschten Leistungen.

2. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist bindend. Effective arts ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.

3. effective arts ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, der schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.

4. Soweit sich effective arts zur Erbringung der Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 5 Kündigung
1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar.

2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss effective arts spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestmietzeit zugehen.

3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Leistungen
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. des Auftrags.

2. Effective arts hat jederzeit das Recht, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Effective arts ist auch berechtigt, Leistungen zu verringern. Wird das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung durch eine Leistungsverringerung wesentlich beeinträchtigt, steht dem Kunden das Recht zu, die Leistung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Vergütung angemessen zu mindern. Eine entsprechende Erklärung muss gegenüber effective arts schriftlich erfolgen.

3. Kostenlose Dienste oder Leistungen, die effective arts erbringt, können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.

4. effective arts steht es frei sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten Dritter zu bedienen.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, effective arts Dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

1.1 die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag fristgemäß zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste oder zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde effective arts die entstandenen Kosten zu erstatten
1.2 effective arts unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen
1.3 die effective arts Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere betrifft dies die Bereitstellung oder Übertragung von Inhalten und Daten, die deutschen bzw. sonstigen gültigen Rechtsvorschriften widersprechen.
1.4 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie vor der erstmaligen Nutzung die Erteilung behördlicher Erlaubnisse einzuholen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig erforderlich sein sollten
1.5 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und anvertraute Daten geheim zuhalten
1.6 Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben
1.7 Effective arts erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schäden oder Fehler unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung)
1.8 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln oder Fehlern und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Mängel erleichtern und beschleunigen und effective arts den Zugriff zur Beseitigung der Mängel zu gestatten und zu ermöglichen
1.9 nach Abgabe der Störungsmeldung die effective arts durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und/oder Mängel und Schadensbeseitigung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen, soweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag
1.10 effective arts innerhalb eines Monats nach Eintritt
– den Verdacht oder das Bevorstehen eines Konkurses
– jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung unter der er in den Unterlagen von effective arts geführt wird
– jede durch Erbschaft oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge eingetretene Änderung in der Person oder Gesellschaft des Kunden anzuzeigen

2. Verstößt der Kunde gegen die in §7 Absatz 1.2, 1.3 und 1.4 genannten Pflichten, ist effective arts sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von §7 Absatz 1.1 nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Gelangt effective arts in die Kenntnis eines Verstoßes gegen die in §7 Absatz 1.3 und 1.4 genannten Pflichten, so ist
3.1 effective arts ausdrücklich berechtigt, kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den betroffenen Dienst des Kunden zu sperren und den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um behördliche oder gerichtliche Maßnahmen zu ermöglichen,
3.2 ein Schadensersatzanspruch an effective arts ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sich durch die Sperrung des betroffenen Dienstes die Notwendigkeit der Sperrung anderer Dienste oder sogar von Diensten unbeteiligter Kunden oder Dritter ergibt,
3.3 von effective arts das Recht vorbehalten, Aufwände und Schadensersatzansprüche, die mittelbar und unmittelbar durch die Sperrung des vom Kunden bezogenen Dienstes nach §7 Absatz 3 entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

4. effective arts hat das Recht, Einzelheiten des Zusammenwirkens verschiedener Nutzer untereinander im Namen einer Benutzungsverordnung zu regeln. Bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzungsverordnung ist effective arts nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 8 Nutzung der Dienste und Leistungen von effective arts durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der effective arts Dienste oder Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, gestattet.

2. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diese vor der erstmaligen Nutzung in die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste einzuweisen.

3. Wird die Nutzung nicht gestattet, so steht dem Kunden weder ein Minderungs- noch ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

4. Der Kunde hat auch die Entgelte, Aufwände und Schadensersatzansprüche an effective arts zu zahlen, die durch die genehmigte als auch die ungenehmigte, also unbefugte Benutzung durch Dritte entstanden ist.

5. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, dass die in §7 Absatz 1.2 bis 1.6 sowie 2 bis 4 genannten Punkte auch durch von Ihm betreute Dritte eingehalten werden und gelten.

§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, bis zum Ende des jeweiligen Monats anteilig zu bezahlen. Für anteilige Entgelte wird pro Tag 1/30 des monatlichen Entgeldes berechnet. Danach sind die vereinbarten Entgelte monatlich bis spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen.

2. Sonstige Entgelte, wie z.B. nutzungsabhängige Entgelte oder Verkehrsgebühren sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf einem der in der Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben sein.

3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder einem Dritten verursacht worden sind, so hat der Kunde dies gegenüber effective arts zu beweisen. Effective arts hat nur nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Effective arts ist in diesem Fall berechtigt, alle Einziehungsspesen gesondert zu berechnen.

§ 10 Zahlungsverzug
1. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in nicht unerheblicher Höhe im Verzug, so ist effective arts berechtigt, die Zugangsberechtigungen auf einzelne Dienste bis zur Zahlung zu sperren.

2. Ferner ist effective arts berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Verzugsbeginn an Zinsen gemäß §288 BGB zu berechnen. Außer effective arts kann eine höhere Zinslast nachweisen. Dann schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen.

3. Kommt der Kunde
3.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
3.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsentgelten in Verzug, so kann effective arts das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Die bis zum Ende der vereinbarten vertraglichen Laufzeit fälligen Entgelte werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 12 Leistungsausfälle und -verzögerungen, Rückvergütung
1. Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die effective arts die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Komponenten anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Telekom-Dienstleister, anderer Carrier oder Provider, usw.., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von effective arts oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmer eintreten, hat effective arts, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen effective arts, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

2. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen, die effective arts nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

3. Ausfallzeiten, die effective arts zu vertreten hat, werden rückvergütet, wenn effective arts oder einer der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.

4. Ausfallzeiten, die effective arts zu vertreten hat, werden rückvergütet, wenn eine erhebliche Behinderung mehr als sechs Werktage dauert. Der Kunde ist dann berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bis zum Ende der erheblichen Behinderung oder des nächsten Kündigungstermins entsprechend zu mindern.

Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
4.1 der Kunde insgesamt nicht mehr auf die Dienste und Leistungen von effective arts zurückgreifen kann und deshalb die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
4.2 die Nutzung der Dienste und Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist,
4.3 die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen Dienste oder Leistungen unmöglich wird.

5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Kündigungsrechte, stehen dem Kunden nicht zu. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ansprüche des Kunden gemäß § 12 Nr. 3 und 4 bestehen nicht, wenn der Kunde die rechtzeitige Anzeige eines Mangels unterlassen hat und effective arts infolgedessen nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Effective arts steht dafür ein, dass alle Personen, die von effective arts mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Gesetze beachten.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33. Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienstdatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass effective arts seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.

3. Soweit sich effective arts Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Leistungen bedient, ist effective arts berechtigt, die Teilnehmerdaten dann offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung oder teilweise Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist.

4. Der Kunde der effective arts Dienste und Leistungen ist nicht berechtigt, sich oder Dritten durch oder bei der Nutzung der effective arts Dienste oder Leistungen nicht für ihn oder Dritte bestimmte Daten, Informationen oder Leistungen zu verschaffen.

§ 14 Haftungsbeschränkung, Verjährung
1. Effective arts wird sich  nach besten Kräften bemühen, die Dienste gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Effective arts weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Dritte oder Kunden keinen Zugriff auf die Dienste von effective arts, insbesondere die bei Nutzung der Dienste vom Kunden übermittelten Daten sowie die dabei verwendete Hard- und Software nehmen können. Für hierbei entstehende Schäden haftet effective arts nicht.

2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung und Pflichtverletzung nach §280ff BGB sind sowohl gegenüber effective arts als auch im Verhältnis zu den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Effective arts haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, die Freiheit von Rechten Dritter oder die Rechtsgültigkeit der über Dienste von effective arts veröffentlichten Informationen.

4. Effective arts haftet nicht, wenn andere Kunden, unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen von effective arts rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis von fremden Daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen Schaden verursachen.

5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen, ist effective arts bei Schäden, die
– durch die Inanspruchnahme der effective arts Dienste und Leistungen,
– durch die Speicherung und Übermittlung von Daten,
– die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
– durch Unterlassen von Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens effective arts,
– oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch effective arts nicht erfolgt ist und diese die Unterlassung auch zu vertreten hat, der Höhe nach auf den 1fachen Betrag des dem Dienst zugrunde liegenden monatlichen Fixentgeldes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Grundsätzlich ist der Kunde für die Sicherung seines Datenbestandes selbst verantwortlich. Effective arts führt Datensicherungen nur in begrenztem Umfang durch. Sofern der Kunde oder Dritte die Daten selbst auf effective arts Geräte einstellen, ist eine Haftung für die Wiederbeschaffung ausgeschlossen. Auch für die Wiederbeschaffung anderer Daten haftet effective arts nicht, es sei denn, effective arts hat die Vernichtung der Daten im eigenen Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten aus direkt maschinenverarbeitbarem
Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7. Für Schäden jeglicher Art, die durch den Einsatz von durch effective arts gelieferter oder zur Nutzung bereitgestellter Software verursacht werden, übernimmt effective arts keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Verantwortungsbereich von effective arts vorliegt oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit .

8. Im übrigen haftet effective arts nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, den effective arts bei Vertragsschluss nach den  effective arts damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Vergütungs- und Schadenshöhe, begrenzt.

9. Bei Bereitstellungsleistungen für die das Mietrecht Anwendung finden kann, ist die verschuldensunabhängige Haftung von effective arts auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Für Leistungen die dem Werkvertrags- oder Kaufrecht unterliegen beträgt die Verjährungsfrist, sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt, für die Haftung für Mängel 12 Monate beginnend mit Abnahme bzw. Lieferung.

11. Für die Bereitstellungsleistungen verjähren etwaige Ansprüche, sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt, in 3 Jahren ab Kenntnis.

§ 15 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile oder Schäden, die effective arts, Dritten oder anderen Kunden von effective arts durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestattung der Verwendung der effective arts Dienste oder Leistungen durch unbefugte Dritte, sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.

2. Es obliegt dem Kunden, die über effective arts bereitgestellten Daten, Software und Informationen auf die Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Hard- und Software und sonstigen Infrastruktur hin zu überprüfen.

§ 16 Schlussbestimmung
1. Erfüllungsort ist Bramsche, Gerichtsstand ist Osnabrück.

2. Es findet auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und befugten Dritten der effective arts Kunden gebunden .

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es tritt an ihre Stelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.